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Kosten

 

Die Kosten des Unschädlichkeitszeugnisses werden nach Zeitaufwand
berechnet und können bis zu 5000€ betragen.
Die genauen Kosten erfragen Sie bitte vorher bei uns. Die Kosten richten sich nach Nr. 7.1 VermWertKostO NRW. Wegen des deutlich geringeren Aufwands sollte anstelle eines Unschädlichkeitszeugnisses die Beantragung einer Bescheinigung nach § 1026 Bürgerliches Gesetzbuch erwogen werden.