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Fahrdienst für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung

 

Ab dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe für die Hilfen zur Inanspruchnahme der Fahrdienste zuständig. Dieser hat jedoch die Kreise und kreisfreien Städte zur Durchführung der Aufgabe für Hilfen zur Inanspruchnahme der Fahrdienste herangezogen. Daher bleibt der Kreis Olpe Ihr Ansprechpartner zur Beantragung des Fahrdienstes für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung.

Sie können am Fahrdienst teilnehmen, wenn Sie eine außergewöhnliche Gehbehinderung haben. Dies muss auf Ihrem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG gekennzeichnet sein.

Sie dürfen nicht am Fahrdienst teilnehmen, wenn Sie ein eigenes KFZ besitzen oder ein KFZ in Ihrem Haushalt vorhanden ist.

Außerdem hängt die Teilnahme am Fahrdienst von Ihrem Einkommen und Vermögen ab.

Verfahren

Den Fahrdienst beantragen Sie beim Kreis Olpe folgendermaßen:

Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme des Fahrdienstes des Kreises Olpe vollständig aus und senden Sie diesen anschließend an Ihren Ansprechpartner:

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