Fahrdienst für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
Sie können am Fahrdienst teilnehmen, wenn Sie eine außergewöhnliche Gehbehinderung haben. Dies muss auf Ihrem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG gekennzeichnet sein.
Sie dürfen nicht am Fahrdienst teilnehmen, wenn Sie ein eigenes KFZ besitzen oder ein KFZ in Ihrem Haushalt vorhanden ist.
Außerdem hängt die Teilnahme am Fahrdienst von Ihrem Einkommen und Vermögen ab.
Verfahren
Den Fahrdienst beantragen Sie beim Kreis Olpe folgendermaßen:
Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme des Fahrdienstes des Kreises Olpe vollständig aus und senden Sie diesen anschließend an Ihren Ansprechpartner:
- Nachnamen A - P: Andrea Gosebruch
- Nachnamen Q- Z: Sabine Wolfschläger
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