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Schulbegleitung

 

Hat Ihr Kind eine körperliche oder geistige Behinderung, können Sie beim Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen eine Schulbegleitung beantragen. 

Die Aufgabe einer Schulbegleitung ist es, Ihr Kind beim Besuch der Schule zu unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel das Aus- und Einpacken der Lern-, Arbeits- und Unterrichtsmaterialien sowie die Unterstützung beim Umgang mit diesen Materialien.

Durch die Hilfe der Schulbegleitung soll Ihr Kind in das Schulsystem, Schulleben und in die Klassengemeinschaft integriert werden. Das langfristige Ziel der Schulbegleitung ist es, dass ein Schulbesuch für Ihr Kind ohne Hilfe möglich ist.

Der Kreis Olpe arbeitet mit folgenden Anbietern zusammen:

  • Brücke Südwestfalen
  • DRK Kreisverband Olpe Betreuungsdienste gGmbH
  • KiG gGmbH
  • Kompass GFO


Verfahren

Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme für eine Schulbegleitung vollständig aus. Fügen Sie den Antrag die Stellungnahme der Schule bzw. des Kindergartens bei. Diese Unterlagen senden Sie bitte gemeinsam mit aussagekräftigen Diagnostiken an Ihren Ansprechpartner. Dieser entscheidet anschließend aufgrund einer Stellungnahme des Jugendärztlichen Dienstes über Ihren Antrag. In der Regel werden Sie und ihr Kind daher zum Jugendärztlichen Dienst in das Gesundheitsamt eingeladen.

Wenn Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt, werden Sie zu einem Hilfeplangespräch ins Kreishaus Olpe eingeladen.

Ansprechpartner:

Hier können Sie den Antrag online stellen:

Download-Dokumente:

Stellungnahme Schulbegleitung

Stellungnahme Schule

Antrag Schulbegleitung

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