Personalangelegenheiten
Das Schulamt Olpe ist zuständig für die Personalangelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen.
Die Personalangelegenheiten der Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis werden im vollem Umfang im Schulamt bearbeitet. Für die Personalangelegenheiten der beamteten Lehrer ist - abgesehen von den unten genannten Ausnahmen - die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 47.3, Seibertzstraße 1 in 59821 Arnsberg zuständig.
Für die folgenden Personalmaßnahmen bei Beamten ist das Schulamt zuständig:
- Abordnungen und Versetzungen innerhalb des Schulamtsbezirks
- Bewilligung, Festsetzung und Zahlung von Reisekosten und Trennungsentschädigung
- Entscheidungen über den Umfang von Pflichtstundenermäßigungen
- Genehmigung von Nebentätigkeiten
- Elternzeit
Die nachfolgend aufgeführten Personalmaßnahmen liegen für alle Lehrkräfte grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Schulleitungen:
- Dienstbefreiung wegen Mutterschutz
- Gewährung von Sonderurlaub bis zu 5 Tagen
- Dienstbefreiung zum Stillen ("Stillstunden")
- Erteilung von Aussagegenehmigungen