Kosten
Die Gebühr beträgt pro Einladung 29,00 €. Dabei können der Ehegatte und / oder minderjährige Kinder in dieselbe Verpflichtungserklärung aufgenommen werden. Sofern zum Nachweis der Bonität mehrere Gastgeberinnen oder Gastgeber gesamtschuldnerisch eintreten, ist jeweils eine Verpflichtungserklärung á 29,00 € für jede Gastgeberin beziehungsweise jeden Gastgeber abzugeben.