Sprengstofferlaubnis
Für die Antragstellung benötigen Sie, insbesondere im Hinblick auf Ihre persönliche Zuverlässigkeit,
- ein Zeugnis über das Bestehen eines Fachkundelehrgangs für die beabsichtigte Tätigkeit,
- eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (dann mit Meldebscheinigung),
- ein Bedürfnisnachweis durch den Sportschützen- oder Böllerverein (bei Böllerschützinnen und Böllerschützen gegebenenfalls auch durch eine Bescheinigung des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin, des Schützenvereins, der Kirchengemeinde. Bei Jägerinnen und Jägern genügt der gültige Jagdschein als Nachweis des Bedürfnisses, sofern nur das Laden/Wiederladen beantragt wird) sowie
- einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag.
Außerdem muss für die Aufbewahrung ein geeigneter Lagerort eingerichtet werden, der von uns überprüft wird. Grundsätzlich ist es möglich, bereits im Vorfeld einen Ortstermin zu vereinbaren, um einen geeigneten Lagerort zu bestimmen. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich fünf Jahre ab Ausstellungsdatum.
Bitte beachten Sie, dass abgelaufene Sprengstofferlaubnisse nicht mehr verlängert werden können, wenn der Antrag erst nach Ablauf des Gültigkeitsdatums hier eingeht. Bitte kümmern Sie sich daher rechtzeitig vor Ablauf um eine Verlängerung Ihrer Erlaubnis.