Rechtzeitige Antragstellung
Der Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis muss vor Ablauf der Gültigkeit eingegangen sein. Nur dann kann die Erlaubnis verlängert werden! Bei abgelaufenen Erlaubnissen ist eine Neuausstellung erforderlich.
Wenn seit Ablauf der letzten Erlaubnis fünf Jahre oder seit dem letzten Erwerb von erlaubnispflichtigen Stoffen fünf Jahre verstrichen sind, ist eine neue Fachkundeprüfung notwendig (§ 29 Abs. 2 1. SprengV).