Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Fachkundelehrgang
Zur Teilnahme an einem Fachkundelehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese wird ebenfalls durch uns erteilt. Neben einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (mit Meldebescheinigung) wird ein schriftlicher Antrag benötigt.