Änderungen unverzüglich melden
Adressenänderungen der Erlaubnisinhaberinnen und Erlaubnisinhaber sowie die Änderung der Sprengstofflager müssen umgehend der Sprengstoffbehörde gemeldet werden, da es sich um eine wesentliche Änderung der Sprengstofferlaubnis handelt. Das Original des Erlaubnisscheines muss hierbei vorgelegt werden.