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Übernahme des Eigenanteils

 

Die Kosten für einen Heimplatz setzen sich aus den Pflegekosten, den Kosten für Unterkunft- und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen. Zur Deckung der Heimkosten müssen die Heimbewohner ihr eigenes Einkommen und Vermögen vorrangig einsetzen.

Sofern das eigene Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht, um die Heimkosten vollständig zu decken, kann ein Antrag auf Übernahme des Eigenanteils beim Kreis Olpe gestellt werden.

Zur Deckung der Investitionskosten kann beim Kreis Olpe ein Antrag auf Pflegewohngeld gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt mit Zustimmung der/des Hilfeberechtigten/Bevollmächtigen durch die Einrichtung.

Bei der Bearbeitung eines Antrags (Hilfe zur Pflege) werden aber nicht nur das Einkommen und Vermögen des Antragstellers, sondern auch vorrangige andere Ansprüche geprüft

Über Ihre Ansprüche auf Hilfe zur Pflege, Pflegewohngeld und alle anderen wichtigen Fragen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen, Unterhaltsansprüchen gegenüber Kindern und Ehegatten sowie Rückforderungsansprüchen aus Schenkungen berät Sie der Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen.