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Leistungen

Bei der stationären Pflege gelten dieselben Pflegegrade wie bei der ambulanten Pflege. Im Rahmen der vollstationären Pflege sind allerdings eigene, nachfolgend dargestellte Pauschalbeträge der Pflegekassen, maßgebend.

  • 770 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2,
  • 1.262 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3,
  • 1.775 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4,
  • 2.005 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5.