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Leistungen

 

Bei der stationären Pflege gelten dieselben Pflegegrade wie bei der ambulanten Pflege. Im Rahmen der vollstationären Pflege sind allerdings eigene, nachfolgend dargestellte Pauschalbeträge der Pflegekassen, maßgebend.

Zum 01.01.2025 haben sich die Leistungen der Pflegekasse angepasst:

  • von 770 auf 805 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2,
  • von 1.262 auf 1.319 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3,
  • von 1.775 auf 1.855 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4,
  • von 2.005 auf 2.096 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5.