Leistungen
Bei der stationären Pflege gelten dieselben Pflegegrade wie bei der ambulanten Pflege. Im Rahmen der vollstationären Pflege sind allerdings eigene, nachfolgend dargestellte Pauschalbeträge der Pflegekassen, maßgebend.
- 770 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2,
- 1.262 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3,
- 1.775 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4,
- 2.005 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5.