Wo ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist beim FD 50 - Finanzielle Soziale Hilfen - einzureichen.
Für Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz sind die Landschaftsverbände -Hauptfürsorgestelle- zuständig.
Der Antrag ist beim FD 50 - Finanzielle Soziale Hilfen - einzureichen.
Für Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz sind die Landschaftsverbände -Hauptfürsorgestelle- zuständig.