Wer stellt den Pflegewohngeldantrag?
Der Antrag auf Pflegewohngeld wird vom Pflegeheim mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person bzw. ihrer Vertreterin oder ihres Vertreters gestellt.
Der Antrag auf Pflegewohngeld wird vom Pflegeheim mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person bzw. ihrer Vertreterin oder ihres Vertreters gestellt.