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Sonstiges

 

Da es sich beim Pflegewohngeld nicht um Sozialhilfe handelt, sind die Kinder nicht unterhaltspflichtig.

Sofern das eigene Einkommen und Vermögen zusammen mit dem Pflegewohngeld nicht ausreicht, um die Heimkosten vollständig zu decken, kann beim Kreis Olpe ein Antrag auf Übernahme der Restkosten gestellt werden.