Wer ist unterhaltspflichtig?
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
Der Ehepartner des unterhaltspflichtigen Kindes (Schwiegerkind) ist selbst nicht zur Zahlung des Unterhaltes verpflichtet. Zur Berechnung des Unterhalts ist aber das Einkommen des Kindes und des Schwiegerkindes maßgebend.