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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Dies ist der Fall, wenn sie ein Baugrundstück kaufen wollen.

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden auf formlosen Antrag nur schriftlich erteilt und sind gebührenpflichtig. Die Gebühr für eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beträgt bei bestehenden Baulasten auf einem Grundstück 50,- € je Baulast (jedoch pro Grundstück höchstens 150 €); bei Grundstücken, die baulastenfrei sind, beträgt die Gebühr 30,- € je Grundstück.