Eintragung einer Baulast
Es sind Grundstücksverhältnisse möglich, bei denen die Realisierung eines Vorhabens (Bauvorhaben, Grundstücksteilung) nur durch die Übernahme einer Baulast auf das eigene oder ein fremdes Grundstück zu erreichen ist.
Durch die Übernahme einer Baulast kann beispielsweise die Erschließung des Baugrundstücks (Geh-,Fahr- und Leitungsrecht) über ein benachbartes Grundstück gesichert werden. Auch die Übernahme von Abstandflächen oder Stellplätzen auf angrenzende Grundstücke ist möglich. Ferner können zwei oder mehrere Grundstücke durch Baulast vereinigt werden, soweit eine katastermäßige Verschmelzung der Grundstücke nicht möglich ist.
Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam.
Die Gebühr für die Eintragung einer Baulast beträgt mindestens 50,- € und maximal 250,- € je Baulast.