Gebühren
Die Gebühr für die Eintragung einer Baulast beträgt mindestens 50,- € und maximal 250,- € je Baulast.
Die Gebühr für die Löschung einer Baulast beträgt 50,- €.
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden nur in schriftlicher Form erteilt. Die Gebühr für eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beträgt bei bestehenden Baulasten auf einem Grundstück 50,- € je Baulast (jedoch pro Grundstück höchstens 150 €); bei Grundstücken, die baulastenfrei sind, beträgt die Gebühr 10,- € je Grundstück.