Sprungziele
Inhalt

Abstellraum

 

Gebäude dürfen nur mit einem Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze errichtet werden. Eine Ausnahme stellen Abstellräume dar, die unter bestimmten Voraussetzungen direkt an die Grundstücksgrenze oder im 3 m -Grenzbereich errichtet werden können:

  • Die mittlere Wandhöhe des Abstellraumes darf  3 m an der Grenze nicht überschreiten.
  • Öffnungen in den der Nachbargrenze zugekehrten Wänden eines Abstellraumes sind nicht zulässig.
  • Die Gesamtlänge der Bebauung an einer Nachbargrenze darf  9 m und auf einem Grundstück zu allen Nachbargrenzen insgesamt 15 m nicht überschreiten.
  • Die Nutzung des Daches eines grenzständigen Abstellraumes als Terrasse ist grundsätzlich nicht zulässig.
  • Nur durch die Übernahme einer entsprechenden Baulast durch den Nachbarn wäre die Nutzung des Daches des Abstellraumes als Terrasse ausnahmsweise zulässig.
  • Ein Abstellraum ist ein Raum, der zur Unterbringung von Gegenständen bestimmt ist, die der Nutzung des Grundstückes dienen. Hierzu zählt nicht die Lagerung von Brennholz.