Vorbescheid/Bauvoranfrage
Zur Vermeidung aufwendiger, jedoch letztendlich vergeblicher Planungsarbeiten, kann es bei bestehenden Zweifeln über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder auch zu bestimmten Detailfragen zweckmäßig sein, eine Bauvoranfrage einzureichen.
Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die für die Prüfung/Beurteilung und Beantwortung Ihrer Fragen erforderlich sind.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Auszug aus der Amtlichen Basiskarte im Maßstab 1:5000
- Auszug aus der Liegenschaftskarte
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit Darstellung des Bauvorhabens und der Umgebungsbebauung
- Genaue Fragestellung.
Geht die Bauvoranfrage über eine Bebauungsgenehmigung, die Genehmigung ob ein Grundstück grundsätzlich bebaut werden kann hinaus, sind die Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu erstellen. Das sind Archtitektinnen und Architekten sowie Bauingenieuerinnen und Bauingenieure.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Eine positiv beschiedene Bauvoranfrage berechtigt nicht dazu mit den Bauarbeiten zu beginnen. Voraussetzung hierfür ist die positive Bescheidung eines Bauantrages, das heisst die Erteilung einer Baugenehmigung.