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Feststellungsverfahren

Die Lehrkraft oder die Eltern des Kindes möchten in Erfahrung bringen, ob für den Schüler bei der schulischen Bildung mehr Unterstützung notwendig ist, als die Schule mit ihren Kapazitäten bieten kann.
Um dennoch dem Kind die bestmögliche schulische Förderung zukommen zu lassen, kann der individuelle Bedarf eines Kindes in einem Verfahren ermittelt werden.

Dies läuft folgendermaßen ab:

  • Die Schule schreibt einen Bericht und schickt ihn mit einem Eltern- oder Schulantrag auf Eröffnung des Verfahrens an das Schulamt.
  • Ein Lehrerteam beobachtet und testet das Kind, um genau herauszufinden, ob und wenn ja in welchen Bereichen sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt.
  • Über die Ergebnisse schreibt das Lehrerteam ein Gutachten (Bericht) und berät mit den Eltern, was das Kind für seine weitere Entwicklung benötigt.
  • Abschließend werden die Eltern über den festgestellten Unterstützungsbedarf des Kindes informiert.