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Anmeldung von Bewachungspersonal

Mit der Bewachung dürfen nur volljährige Personen beschäftigt werden, die zuverlässig und fachkundig sind. Für jede Person muss mindestens ein Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer vorliegen.

Für folgende Tätigkeiten muss ein Sachkundenachweis beigebracht werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder im Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendiebstahl
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
  • Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

Der Gewerbebetreibende muss Personen vor der Beschäftigung mit Bewachungsaufgaben der Kreisverwaltung Olpe melden. Hierfür müssen alle notwendigen Unterlagen zugesandt werden.

Das Personal darf Bewachungsaufgaben erst nach abgeschlossener Zuverlässigkeitsprüfung durch die Kreisverwaltung Olpe übernehmen.

Um die Zuverlässigkeit zukünftiger Wachpersonen zu überprüfen, holt die Kreisverwaltung Olpe mindestens eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister sowie eine Stellungnahme der Polizei ein.

Ausländische Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Mitgliedstaates besitzen, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, welche die Erwerbstätigkeit erlaubt.