Unterlagen
Für eine Bewachungserlaubnis:
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
- Aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister (bei juristischen Personen)
- Bescheinigung in Steuersachen (früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes (bei juristischen Personen auch für jeden gesetzlichen Vertreter)
- Bescheinigung in Steuersachen des Gemeindesteueramtes (bei juristischen Personen auch für jeden gesetzlichen Vertreter)
- Kopie Personalausweis (Vor- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Original über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung oder anerkennungsfähige andere Nachweise für antragstellende Person (bei juristischen Personen für gesetzliche Vertretung, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst ist. Ist keine gesetzliche Vertretung mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst, muss zumindest eine Betriebsleiterin beziehungsweise ein Betriebsleiter einen entsprechenden Nachweis haben)
- Nachweis der erforderlichen Haftpflichtversicherung
- Ausländische Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Mitgliedstaates besitzen, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, welche die Erwerbstätigkeit nicht verbietet
Für die Anmeldung von Bewachungspersonal:
- Vollständig ausgefüllter Meldevordruck
- Kopie Personalausweis (Vor- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Beglaubigte Kopie des Unterrichtungs- oder gegebenenfalls Sachkundenachweises (auf Anforderung ist das Original vorzulegen)
- Ausländische Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Mitgliedstaates besitzen, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, welche die Erwerbstätigkeit nicht verbietet