Abbruch
Der komplette Abbruch bestimmter baulicher Anlagen ist anzeigepflichtig. Für einen teilweisen Abbruch hingegen benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Konkrete, weiterführende Informationen zur rechtlichen Einordnung Ihres Vorhabens sowie die Möglichkeit, direkt digital einen Antrag oder eine Anzeige zu stellen, finden Sie auf der Internetseite Bauportal.NRW - Alles zum Bauen in Nordrhein-Westfalen.
Bei baulichen Anlagen, die unter Denkmalschutz stehen, ist in jedem Fall die Erlaubnis der Denkmalbehörde einzuholen.
Wichtiger Hinweis:
Mit Abbrucharbeiten dürfen Sie erst beginnen, wenn die artenschutzrechtliche Unbedenklichkeit vor Beginn der Arbeiten durch die Bescheinigung einer sachkundigen Person nachgewiesen und von hier anerkannt wurde. Weitere Auskünfte zur artenschutzrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilen:
Allgemeine Informationen zum Artenschutz und zum Schutz heimischer Tiere und Pflanzen finden Sie über einen Klick oben rechts auf "Menü", einen weiteren Klick auf „Umwelt“ und dann auf den Button „Natur und Landschaft“.