Die Wasserpreise der Kreiswerke werden vom Kreistag jedes Jahr beschlossen. Der Wasserpreis darf lediglich die anfallenden Aufwendungen decken.
Ebenso wird der Wirtschaftsplan der Kreiswerke für das kommende Jahr vom Kreistag beschlossen.
Die Wasserpreise der Kreiswerke werden vom Kreistag jedes Jahr beschlossen. Der Wasserpreis darf lediglich die anfallenden Aufwendungen decken.
Ebenso wird der Wirtschaftsplan der Kreiswerke für das kommende Jahr vom Kreistag beschlossen.