Breitbandausbau Förderprogramm "Weiße Flecken"
Im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus erhalten rund 1.600 Adressen im Kreisgebiet einen kostenfreien Glasfaser-Hausanschluss. Dieser Ausbau wird mit Unterstützung von Bundes- und Landesmitteln realisiert.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der Anschluss an das Glasfasernetz nicht automatisch erfolgt. Haushalte, die einen kostenlosen Hausanschluss erhalten möchten, müssen aktiv einen Anschluss beauftragen. Sobald dies geschehen ist, wird der bauliche Hausanschluss für Sie kostenfrei umgesetzt.
Dieser geförderte Ausbau des Glasfasernetzes wird in Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH durchgeführt. Baubeginn war im Jahr 2021. Wenn Sie zu den berechtigten Haushalten gehören, wurden Sie vor Beginn der Baumaßnahmen von der Deutschen Glasfaser zusammen mit einem offiziellen Schreiben Ihres Bürgermeisters entsprechend informiert.
In diesem Schreiben finden Sie auch den Termin, bis wann Sie den kostenfreien Hausanschluss beauftragen können bzw. konnten. Sollten Sie sich erst nach diesem Termin entscheiden, einen Anschluss zu buchen, müssen Sie die Kosten für einen individuellen Nachanschluss selbst übernehmen. Je nach den baulichen Gegebenheiten vor Ort, wird der Preis für einen nachträglichen Anschluss voraussichtlich mindestens 750 Euro betragen.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie auch dann einen kostenfreien Hausanschluss erhalten können, wenn Sie zunächst keinen aktiven Glasfasertarif buchen möchten. Solch ein sogenannter Passivanschluss wird in diesem Fall lediglich vorinstalliert, sodass er später bei Bedarf aktiviert werden kann. Ein entsprechendes Antragsformular kann von den Gigabitkoordinatoren des Kreises Olpe zur Verfügung gestellt werden.
Falls Sie Fragen zum geförderten Glasfaserausbau haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.
Was sind "Weiße Flecken"?
Für die Aufnahme in das Förderprogramm „Weiße Flecken“ mussten bestimmte Bedingungen erfüllt werden:
- Gebiete mit einer aktuellen Versorgung von unter 30 Mbit/s im Download,
- Gebiete, in denen kein privatwirtschaftlicher Eigenausbau angekündigt ist,
- Gebiete ohne vorherige Förderung.
Zur Klärung dieser Bedingungen wurde ein vorgeschriebenes Verfahren, die sogenannte Markterkundung, durchgeführt. Hier mussten die verschiedenen Telekommunikationsunternehmen Angaben zur bestehenden und zur geplanten Versorgung machen. Die notwendige kreisweite Markterkundung wurde 2018 durchgeführt und adressenscharf pro Förderaufruf ausgewertet.
Aktueller Ausbaustand
Ursprünglich war die Fertigstellung des geförderten Glasfaserausbaus durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH im Kreis Olpe bis zum 31. Dezember 2024 geplant. Allerdings hat die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH den Kreis Olpe im Mai 2024 darüber informiert, dass das von dort beauftragte Generalunternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat. Diese Entwicklung führte zu einem kreisweiten Baustopp für das Förderprojekt, was erhebliche zeitliche Verzögerungen für das Gesamtprojekt zur Folge hat.
Geförderter Breitbandausbau in Gewerbegebieten
Im Rahmen des von Bund und Land NRW geförderten Ausbaus werden Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude umgesetzt (sogenanntes FTTH – Fiber to the Home). Nach dem Ausbau sind Download-Bandbreiten von bis zu 1.000 Mbit/s und mehr möglich.
Die Förderung ist hauptsächlich für Gewerbetreibende konzipiert, laut der Richtlinie dürfen außerdem umliegende "Nachfrager", d.h. auch Privathaushalte, mitversorgt werden.
Insgesamt erfolgt der Ausbau in den bisher nicht mit Glasfaser versorgten Gewerbegebieten im gesamten Kreisgebiet. Zahlreichen Unternehmen wird der Zugang zu einem gigabitfähigen Glasfaseranschluss eingerichtet.
In einem europaweiten Ausschreibungsverfahren setzte sich die Telekom Deutschland GmbH durch.
Aktueller Stand:
Die Bautätigkeiten sind inzwischen weit vorangeschritten, sodass die vorhandenen Projekte voraussichtlich im dritten Quartal 2025 abgeschlossen werden können.
Open Access – offener und diskriminierungsfreier Netzzugang
Das im Rahmen der Förderung errichtete Glasfasernetz muss grundsätzlich diskriminierungsfrei gestaltet sein. Das bedeutet, auch andere Telekommunikationsanbieter sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Produkte und Dienstleistungen über dieses Netz anzubieten. Anbieter, die daran interessiert sind, können hierzu entsprechende Vereinbarungen mit dem Betreiber des neuen Netzes treffen.
Diese sogenannte „Open Access“-Regelung ist eine verbindliche Voraussetzung bei staatlich unterstützten Ausbauprojekten.
Bitte sprechen Sie gegebenenfalls auch Ihren bisherigen Anbieter an und erkundigen Sie sich, ob dieser beabsichtigt, das neue Netz zu nutzen.
Verfügbarkeit:
Ob auch Ihr Haushalt von den aktuellen Ausbauprojekten betroffen ist können, Sie mit dem aktuellen Glasfaseratlas unter folgendem Link einsehen: