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Breitbandausbau Förderprogramm "Graue Flecken"

 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat am 03.04.2023 die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" veröffentlicht. Diese Richtlinie bildet die Grundlage für die weitere Förderung des Glasfaserausbaus in Deutschland. Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Ausbaus zur Erreichung zukunftsfähiger Gigabitnetze, die auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabit-Gesellschaft gerecht werden.

Was sind "Graue Flecken"?

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Gebiete mit einer aktuellen Versorgung von unter 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download,
  • Gebiete, in denen kein privatwirtschaftlicher Eigenausbau angekündigt ist,
  • Gebiete ohne vorherige Förderung.

Gebiete, die bereits gut mit schnellem Internet versorgt sind, können keine Förderung erhalten. Dazu gehören Bereiche, die schon einen Glasfaseranschluss direkt ins Gebäude oder in die Wohnung haben (FTTB/H) oder ein Kabelnetz nutzen, das den modernen Standard Docsis 3.1 erfüllt. Auch Gebiete, in denen innerhalb der nächsten zwölf Monate ein solches Netz gebaut werden soll, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Zur Klärung dieser Bedingungen gibt es ein vorgeschriebenes Verfahren, die sogenannte Markterkundung. Hier müssen die verschiedenen Telekommunikationsunternehmen Angaben zur bestehenden und zur geplanten Versorgung machen. Die notwendige kreisweite Markterkundung wurde 2024 durchgeführt und adressenscharf ausgewertet.

Aktueller Ausbaustand

Aktuell führt der Kreis Olpe ein Vergabeverfahren durch. Ob und wann tatsächlich der weitere Ausbau gestartet werden kann, hängt davon ab, ob die Finanzierung des Projektes durch Fördermittel des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Städte und Gemeinden im Kreis Olpe sichergestellt werden kann. Das gesamte Verfahren wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Open Access – offener und diskriminierungsfreier Netzzugang

Das im Rahmen der Förderung errichtete Glasfasernetz muss grundsätzlich diskriminierungsfrei gestaltet sein. Das bedeutet, auch andere Telekommunikationsanbieter sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Produkte und Dienstleistungen über dieses Netz anzubieten. Anbieter, die daran interessiert sind, können hierzu entsprechende Vereinbarungen mit dem Betreiber des neuen Netzes treffen.

Diese sogenannte „Open Access“-Regelung ist eine verbindliche Voraussetzung bei staatlich unterstützten Ausbauprojekten.

Bitte sprechen Sie gegebenenfalls auch Ihren bisherigen Anbieter an und erkundigen Sie sich, ob dieser beabsichtigt, das neue Netz zu nutzen.