Für die Zulassung gelten folgende Voraussetzungen
- Vorführpflicht: Das Fahrzeug muss mit noch gültiger Hauptuntersuchung bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden
- Gültige Hauptuntersuchung: Die Gültigkeit der Hauptuntersuchung muss mindestens so lange bestehen, wie der Zulassungszeitraum des Ausfuhrkennzeichens beantragt wird
- Versicherungspflicht: Die Zulassung erfolgt nur bei gleichzeitiger Vorlage der Versicherungsbestätigung für internationale Zulassungen
Bei Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens werden die bisherigen amtlichen Kennzeichen entstempelt und der Fahrzeugschein eingezogen, soweit das Fahrzeug noch zugelassen ist.