Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige
Die Zulassung eines Fahrzeugs auf eine minderjährige Person ist nur möglich, wenn
- sie für die Inanspruchnahme von finanziellen Vergünstigungen (z. B. Steuerbefreiung für schwerbehinderte Personen im Sinne von § 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz) notwendig ist oder
- die minderjährige Person im Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse ist (z.B. Führerschein der Klasse A1 für die Zulassung eines Leichtkraftrades) ist.
Die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen müssen der Zulassung zustimmen.
Notwendige Unterlagen
Neben den für die Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeugs erforderlichen Unterlagen benötigen Sie
- Personalausweis, Reisepass, Kinder-Ausweis oder Stammbuch des neuen Halters
- Nachweis der Voraussetzungen (Schwerbehindertenausweis oder Führerschein)
- Schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (Vordruck siehe oben)
- Personalausweise oder Sorgerechtserklärung