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Unfallhäufungstelle Hohen Hagen:
Unfallkommission für den Kreis Olpe beschließt Maßnahmen zur Gefahrenminimierung

Presseinfo Nr. PI 088/2025

 

Die Unfallkommission für den Kreis Olpe hat sich dieser Tage erneut mit der Verkehrssituation an der Einmündung der Kreisstraße 13 (K 13) / Landesstraße 512 (L 512) und den gegenüberliegenden Zu- und Ausfahrten eines Imbiss-Parkplatzes in der Nähe der Ortslage Hohen Hagen beschäftigt.

Nachdem bereits in den Vorjahren verschiedene Maßnahmen (Temporeduzierung auf 50 km/h, Überholverbot, Gefahrenhinweise, Radarkontrollen) empfohlen und umgesetzt worden waren, traf sich die Unfallkommission vor Ort und beschloss weitere Schritte, die der Verkehrssicherheit in diesem Bereich dienen sollen. 

Erstmals seit 2015 wieder Unfallhäufungsstelle

Die Kreispolizeibehörde Olpe hat den Einmündungsbereich nun erstmals seit 2015 erneut zu einer Unfallhäufungsstelle deklariert. Ausschlaggebend hierfür waren verschiedene Unfälle in jüngerer Vergangenheit sowie der tragische Unfall am 27. April 2025, bei dem ein Motorradfahrer tödliche Verletzungen erlitt. Unabhängig von den Ursachen lässt ein solcher Unfall besonders die handelnden Personen in der Unfallkommission nicht unberührt – bemühen sie sich doch intensiv und nachhaltig darum, die Gefahren im Straßenverkehr zu minimieren.

Die Unfallhäufungsstelle Hohen Hagen liegt außerhalb einer geschlossenen Ortschaft an der L 512, die entlang des Biggesees die Städte Olpe und Attendorn verbindet. Gegenüber des Einmündungsbereichs K 13 / L 512 befindet sich der Parkplatz eines Schnellimbisses. Dieser stark frequentierte Parkplatz besitzt zwei Ein- und Ausfahrten von und zur L 512, die ausschließlich mit der Überquerung eines vielbenutzten Geh- und Radweges (für beide Fahrtrichtungen) befahren werden können. Der Ausblick auf den Biggesee kann zusätzlich für eine Ablenkung der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sorgen.  

Unübersichtliche und gefährliche Situationen

Diese „verkehrliche Gemengelage“ führt häufig zu unübersichtlichen und daher gefährlichen Situationen. Die Unfallhäufungsstelle ist nach Meinung der Unfallkommissionsmitglieder jedenfalls infolge der vielen Fahrbeziehungen entstanden. Die Erkenntnisse der Polizei zeigen ferner auf, dass es keine eindeutige und für alle Unfälle gleiche Ursache gibt. An der Unfallhäufungsstelle werden übrigens seit vielen Jahren regelmäßig Radarkontrollen des Kreises und der Kreispolizeibehörde Olpe durchgeführt. Die Polizei zeigt an den Wochenenden sowie an Feiertagen häufig Präsenz in diesem Bereich.

Weitere Schritte

Aufbauend auf den bereits umgesetzten Schritten, hat sich die Unfallkommission nun zu weiteren Maßnahmen entschlossen:

  • An der K 13 werden an der Einmündung auf die L 512 beidseitig Stoppschilder angebracht und eine deutlich sichtbare Haltelinie auf die Fahrbahn aufgetragen. Somit müssen alle Verkehrsteilnehmer künftig vor dem Abbiegen auf die L 512 zum Stillstand kommen. Bislang stehen dort Schilder „Vorfahrt gewähren“.
  • Um die Sicht auf die L 512 zu verbessern, wird der Bewuchs an der Einmündung K 13 in Fahrtrichtung Attendorn dauerhaft zurückgeschnitten.
  • Um die Fahrbeziehungen zu reduzieren, hat die Unfallkommission entschieden, die südliche Zufahrt zum Imbiss-Parkplatz mit sogenannten Leitelementen zu verschließen. So soll es zu weniger Brems- und Abbiegemanövern im bereits sehr stark frequentierten Kreuzungsbereich kommen. Die Sperrung erfolgt jedoch nicht im Bereich der Fahrbahn (als Erweiterung der bereits vorhandenen Leitplanken), sondern hinter dem Geh- und Radweg.
  • Der Parkplatz des Imbisses wird für Lkw gesperrt (ausgenommen Lieferverkehr). Für den Lastverkehr gibt es in Fahrtrichtung Attendorn ca. 200 Meter entfernt einen Parkplatz. Von dort kann der Imbiss zu Fuß erreicht werden.
  • Damit besser auf Radverkehr Acht gegeben wird, sollen an der Parkplatz-Ausfahrt Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ und „Radverkehr kreuzt von links und rechts“ aufgestellt werden.
  • Die Hecke neben dem Radweg soll im Bereich der Einfahrt auf den Parkplatz stark zurückgeschnitten werden, um die Sicht auf den aus Richtung Attendorn kommenden Radverkehr zu verbessern.

 Linksabbiegen weiter gestattet

Die Idee, den Verkehrsteilnehmern von der K 13 nur noch ein Rechtsabbiegen auf die L 512 in Richtung Olpe zu gestatten, wird nicht umgesetzt. Zwar wäre es möglich, nach einigen hundert Metern am Kreisverkehr „Sonderner Kopf“ in die gewünschte Fahrtrichtung Attendorn zurück zu fahren, es wird aber nach Beurteilung der Kommission befürchtet, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer wie auch Radfahrer von den vor dem Kreisverkehr liegenden Parkplätzen gefährliche Wendemanöver aus starten. Und diese könnten zu weiteren Unfällen führen.

Kein Kreisverkehr möglich

Vor ein paar Jahren ist bereits über den Bau eines Kreisverkehres beraten worden, der baulich aber in diesem Bereich nicht möglich ist.

Datenanalyse, Priorisierung und rechtliche Vorgaben

Miriam Schneider, Leiterin des Fachdienstes Straßenverkehr des Kreises Olpe, betont: „Es ist unser Ziel, durch vorausschauende Planung und technische Lösungen genau solche Situationen zu vermeiden. Nicht jede Maßnahme ist sofort sichtbar – aber viele Anpassungen erfolgen vorsorglich und werden stetig weiterentwickelt. Maßnahmen im Straßenverkehr folgten einem klaren System aus Datenanalyse, Priorisierung und rechtlichen Vorgaben.“

Hoffnung auf mehr Sicherheit

Hubertus Schröder, stellv. Leiter der Direktion Verkehr bei der Kreispolizeibehörde Olpe, ergänzt: „Wir hoffen, dass mit Hilfe dieser Maßnahmen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer an dieser Unfallhäufungsstelle erhöht wird und zukünftig schwerwiegende Unfälle vermieden werden können.“

Info zur Unfallkommission für den Kreis Olpe:

Unter Federführung der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Olpe gehören der Unfallkommission Vertreter der sieben Städte und Gemeinden, der Bezirksregierung Arnsberg, von Straßen NRW sowie der Kreispolizeibehörde Olpe und der Kreiswerke Olpe an.

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03.06.2025 

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