Sprungziele
Inhalt

Hinweis zur empfangsbevollmächtigten Person

 
  • Der empfangsbevollmächtigten Person werden, stellvertretend für die Halterin beziehungsweise den Halter, behördliche Mitteilungen, Ladungen und Zustellungen
    (auch der Polizei und des Gerichts) bekannt gegeben oder zugestellt; diese müssen unverzüglich an die Halterin beziehungsweise den Halter weitergeleitet werden
  • Die empfangsbevollmächtigte Person muss eine „natürliche“ Person (keine Firma) sein
  • Die Daten der empfangsbevollmächtigten Person werden im Fahrzeugschein (Ziffer 22) eingetragen