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Was muss ich beachten?

 

Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: Dem für beide Fahrzeuge gemeinsamen Kennzeichenteil mit der Zulassungsplakette, was immer dann am jeweiligen Fahrzeug angebracht wird, mit dem man am Straßenverkehr teilnimmt und dem an beiden Autos fest installierten fahrzeugbezogenen Teil mit der HU-Plakette. Das am Straßenverkehr teilnehmende Fahrzeug muss unbedingt beide Kennzeichenteile führen. Der gemeinsame Kennzeichenteil ist vor Fahrtbeginn an dem Fahrzeug anzubringen. Die Kennzeichenteile müssen immer fest montiert werden. Eine Befestigung mit Klebeband, Magnet oder Schnur ist nicht zulässig.

Das Wechselkennzeichen kann nur für Fahrzeuge mit folgenden Fahrzeugklassen verwendet werden: 

  • M1: Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze (hier: "PKW") 
  • L: Zweirädrige oder dreirädrige sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge (hier: Motorräder, Trikes, sonstige dreirädrige Fahrzeuge, Quads) 
  • O1: Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht