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Öffentliche Bekanntmachung:
Bekanntgabe der Feststellung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) der Nichterforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach erfolgter allgemeiner Vorprüfung des Einzelfalls

 

Die Gelsenwasser AG mit Sitz in 45891 Gelsenkirchen, Willy-Brandt-Allee 26, hat mit Antrag vom 12.12.2023 die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen des Typs Vestas V172-7.2 mit 175 m Nabenhöhe und 7.200 kW Nennleistung beantragt. Die Gesamthöhe der jeweiligen Windenergieanlage des Typs Vestas V172-7.2 beträgt 261 m. Die Standorte für die beantragten Windenergieanlagen befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Drolshagen, der Stadt Olpe und der Gemeinde Wenden im Bereich des Ortsteils Hillmicke entlang der Bundesautobahn A4.

Öffentliche Bekanntmachung

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21.06.2025