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Pilz- und Beerensaison beginnt – aber nicht in der ASP-Sperrzone!

Presseinfo Nr. 116/2025
 

Im Spätsommer machen sich viele Menschen auf, um im Wald und in der Landschaft nach Pilzen und Beeren zu suchen.

In einigen Teilen des Sauerlandes, Siegerlandes und Wittgensteins ist dieses Vergnügen jedoch dieses Jahr aus gutem Grund verboten: Seit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein gibt es eine Sperrzone. In dieser Sperrzone ist es zwar erlaubt, die Wanderwege zu nutzen.

Das Betreten des Waldes abseits der Wanderwege ist aber verboten. Das gilt auch für die Suche nach Pilzen und Beeren. Hunde müssen an der Leine bleiben. 

Nur auf den Wegen zu bleiben ist wichtig, damit sich die Wildschweine so wenig wie möglich bewegen. Sie könnten sonst die Infektion außerhalb der Sperrzone verbreiten.

Wo gelten diese Regeln? 

Diese Regeln gelten in der sogenannten ASP-Sperrzone 2. Eine Karte dieser Sperrzone gibt es auf https://t1p.de/papp3. Eine Liste häufiger Fragen zur ASP gibt es hier.   

Die ASP ist für Schweine meist tödlich. Für Menschen und andere Tiere ist die Krankheit ungefährlich; sie können diese jedoch verbreiten, zum Beispiel über ihre Schuhe, Reifen, Pfoten oder Körbe. Auch Pilze und Beeren können belastet sein und das Virus kann mit ihnen in andere Regionen gelangen. Auch deshalb ist es sehr wichtig, dass niemand in der Sperrzone die Wege verlässt. Es wird Kontrollen geben, ob das Verbot eingehalten wird.    

Steinpilz im Moos © Pixabay
Das Sammeln von Pilzen und Beeren in der ASP-Sperrzone 2 ist verboten. © Pixabay
07.08.2025 

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