Der Handwerkerparkausweis (Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung) wird ausschließlich für Reparatur- und Montagearbeiten mit Service- und Werkstattfahrzeugen ausgestellt. Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren Firmenaufschriften versehen sein. Der Antrag ist formlos zu stellen.
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