Sprungziele
Inhalt
 

Der Handwerkerparkausweis (Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung) wird ausschließlich für Reparatur- und Montagearbeiten mit Service- und Werkstattfahrzeugen ausgestellt. Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren Firmenaufschriften versehen sein. Der Antrag ist formlos zu stellen.


Dieser Service steht Ihnen auch in unserem Online Service Portal zur Verfügung. Bitte klicken Sie hier.