Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest: Wichtige Änderungen für Jägerinnen und Jäger
Mitte Juni wurde im Kreis Olpe der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem verendeten Wildschwein festgestellt. Seitdem hat der Kreis Olpe umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung dieser für Schweine sehr gefährlichen Krankheit zu verhindern.
Zu den Maßnahmen gehört der Bau eines Schutzzauns. Dieser soll verhindern, dass Wildschweine den betroffenen Bereich verlassen und die Krankheit in andere Gebiete tragen. Im Kreis Olpe wurden rund 45 Kilometer Schutzzaun errichtet und in diesen Tagen fertiggestellt.
Waldbesuch weiterhin möglich
Für Wanderer, Spaziergänger und andere Waldbesucher ändert sich mit der Fertigstellung des Zauns nichts. Sie dürfen weiterhin auf den Waldwegen im betroffenen Gebiet unterwegs sein – einzige Vorgabe ist es, strikt auf den Wegen zu bleiben und Hunde nur an der Leine mitzuführen. An vielen Stellen weisen Schilder auf diese Regeln hin.
Wichtige Änderung für Jägerinnen und Jäger
Eine wichtige Änderung ergibt sich nun allerdings für die Jagd.
Bisher war die Jagd im sogenannten ASP-Kerngebiet und der Sperrzone 2 untersagt bzw. weitgehend eingeschränkt. Das war nötig, um die Wildschweine dort nicht zu beunruhigen und dafür zu sorgen, dass sie diese Gebiete möglichst nicht verlassen.
Aus zwei Gründen kann der Kreis Olpe dieses Vorgehen nun anpassen: Erstens ist der Zaun fertiggestellt und zweitens wurden im Kreisgebiet bislang ausschließlich Wildschweine innerhalb des Zaunes positiv auf das ASP-Virus getestet.
Wildschweinen soll Leid der Erkrankung erspart werden
Das Ziel ist nun, das Schwarzwild gezielt intensiv zu bejagen und vor allem innerhalb des Kerngebiets seine Population so weit wie möglich zu reduzieren. Dies hat zum einen seuchenrechtliche Gründe, denn das Virus soll mittel- bis langfristig ausgerottet werden. Zum anderen sollen den Schweinen in diesem Gebiet die Qualen der Krankheitsverläufe erspart bleiben: „In diesem Bereich ist das Virus nachweislich vorhanden. Die dort lebenden Wildschweine würden sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit anstecken“, erläutern die Amtstierärzte des Kreises Olpe. „Die ASP führt bei Schweinen zu schweren Krankheitssymptomen und endet praktisch immer tödlich. Dieses Leid soll den Tieren erspart werden.“
Antrag online ausfüllen und per Mail einreichen
Jagdausübungsberechtigte können Anträge zur Bejagung auf der Themenseite "Afrikanische Schweinepest" herunterladen, digital ausfüllen und per E-Mail an die Veterinärbehörde senden. Für die Sperrzone 2 müssen zusätzlich bestimmte Stellen zum Aufbrechen und Zerwirken von Schwarzwild beantragt werden. Auch dieser Antrag findet sich auf der Homepage.
Wildschäden begrenzen und vermeiden
Die bisherige Beschränkung der Jagd hat in dem betroffenen Gebiet zu vermehrten Wildschäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen geführt. Daher soll die Bejagung schwerpunktmäßig auf Flächen stattfinden, auf denen es in den vergangenen Wochen zu Wildschäden gekommen ist. Auf diese Weise ist die Wahrscheinlichkeit hoch, Jagderfolge herbeizuführen. Den Jägern wird so die Möglichkeit gegeben, Wildschäden aktiv zu minimieren und die von Wildschäden betroffenen Landwirte zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund kann nun auch im Kerngebiet die Bejagung des wiederkäuenden Schalenwildes beantragt werden – dies war zuvor nur in der Sperrzone 2 möglich. Nicht nur landwirtschaftliche Nutzflächen, sondern insbesondere Wiederbewaldungsflächen sind durch Verbiss und Fegen vornehmlich von Reh- und Rotwild von Wildschäden betroffen. Durch das Ermöglichen der Jagd auch auf diese Wildarten sollen die Schäden wieder verringert und die Wiederbewaldung ermöglicht werden.
Fragen zum Thema können jederzeit per E-Mail an aspinfo@kreis-olpe.de oder zu den Geschäftszeiten telefonisch an 02761-81 899 gerichtet werden.