Allgemeine Informationen
Der Bevölkerungsschutz fasst die beiden Teilbereiche Zivil- und Katastrophenschutz zusammen. Der Zivilschutz umfasst alle Maßnahmen und Einrichtungen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und Sachwerten sowie zur Aufrechterhaltung der wichtigsten staatlichen Funktionen im Verteidigungs- und Spannungsfall. Wohingegen der Katastrophenschutz die bereits genannten Bereiche im Falle einer großen Schadenslage (zum Beispiel Naturkatastrophen, Unwetter, Großbrände) schützt. Da sowohl der Zivil- als auch der Katastrophenschutz dieselben Schutzgüter abdecken, basieren sie auf vielen gemeinsamen Strukturen (Organisationen, Einrichtungen, Ausstattung).
Die Kreisverwaltung Olpe hält verschiedene Einheiten, Material und Strukturen für die Bewältigung von großen Schadenslagen vor, welche einzeln oder in vorgegebenen Konzepten des Kreises oder des Landes Nordrhein-Westfalen zum Einsatz gebracht werden können. Die Bewältigung von Großschadensereignissen erfolgt durch eine enge Zusammenarbeit der Feuerwehr und des Rettungsdienstes der Kreisverwaltung Olpe, des Technischen Hilfswerks sowie den privaten Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft). Damit bildet das Ehrenamt, neben der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, die wichtigste Säule im Tragwerk des Konzepts des Bevölkerungsschutzes.