Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen umgetauscht werden
Die Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Olpe erinnert alle Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt wurden, an die Umtauschfrist. Diese Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2026 in den aktuellen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das Geburtsjahr ist dabei nicht relevant, sondern nur das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Dieses ist auf der Vorderseite unter Punkt 4a zu finden.
Ziel der EU-weiten Regelung ist es, Führerscheine fälschungssicherer zu machen und ein zentrales, einheitliches Dokument in allen Mitgliedsstaaten zu etablieren. Alte Führerscheine sind nach Ablauf der Frist nicht mehr gültig.
Umtausch im Kreishaus und einigen Bürgerbüros
Der Umtausch kann persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde im Kreishaus Olpe sowie in den Bürgerbüros der Städte Lennestadt und Drolshagen und den Gemeinden Wenden, Finnentrop und Kirchhundem erfolgen.
Für den Besuch bei der Fahrerlaubnisbehörde im Kreishaus Olpe ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bei den Bürgerbüros der genannten Städte und Gemeinden wird gebeten, sich vorab über Öffnungszeiten und gegebenenfalls notwendige Terminvereinbarungen zu informieren.
Benötigte Dokumente
Mitzubringen sind – egal ob im Kreishaus oder Bürgerbüro – ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der aktuelle Kartenführerschein (Ausstellungsjahr 1999 bis 2001) und ein ausgedrucktes biometrisches Passfoto, das nicht älter als ein Jahr ist. Anders als bei der Ausstellung von Personalausweisen können beim Umtausch des Führerscheins keine digitalen Fotos bearbeitet werden.
Bei Fragen steht die Fahrerlaubnisbehörde gerne zur Verfügung, Tel.: 02761-81 334 oder -369 oder -177.