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Kostenlose Beratung für junge Menschen mit Behinderung: die Verfahrenslotsin des Kreises Olpe

Presseinfo Nr. 143/2025
 

Junge Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung sowie ihre Familien stehen oft vor vielen Fragen: Welche Hilfen gibt es? Wo muss ich einen Antrag stellen? Wer hilft mir im „Dschungel“ der Zuständigkeiten? Genau hier setzt die Verfahrenslotsin des Kreises Olpe an. Sie ist eine unabhängige Ansprechpartnerin für alle Menschen bis 27 Jahre mit (drohender) körperlicher, geistiger, seelischer oder Sinnesbeeinträchtigung sowie für deren Familien und Personensorgeberechtigte. Die Verfahrenslotsin bietet eine kostenfreie und vertrauliche Beratung rund um die Leistungen der Eingliederungshilfe und begleitet auf dem Weg durch das oft komplexe System der Unterstützungsmöglichkeiten.

Aufgaben der Verfahrenslotsin

Die Arbeit der Verfahrenslotsin basiert auf § 10b des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) und ist ein wichtiger Baustein für mehr Teilhabe und Chancengleichheit. Sie besteht aus mehreren Hauptaufgaben: Information und Beratung, Unterstützung und Begleitung.

Anders als die Behindertenbeauftragte des Kreises unterstützt die Verfahrenslotsin ausschließlich Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie deren Eltern und Personensorgeberechtigte. Damit ist die Verfahrenslotsin neben der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) ein weiteres unabhängiges Beratungsangebot, welches jedoch auch die Möglichkeit einer Begleitung im Sozialleistungsverfahren bietet. Beim Kreis Olpe werden die Aufgaben der Verfahrenslotsin seit 1. Juni von Theresa Charitos wahrgenommen.

„Viele Familien haben keinen Überblick über das Leistungssystem und wissen daher nicht, welche Hilfen ihnen zustehen oder welche Leistungen es im Rahmen der Eingliederungshilfe gibt“, erklärt Theresa Charitos. „Ich sehe meine Aufgabe darin, zuzuhören, aufzuklären und zu beraten, ganz nach dem Bedarf der jungen Menschen und ihrer Familien.“

Begleitung bei Unklarheiten und Konflikten

Neben der Beratung zu möglichen Hilfen vermittelt die Verfahrenslotsin auch an zuständige Stellen, hilft beim Ausfüllen von Anträgen und begleitet im Verwaltungsverfahren, zum Beispiel bei der Wahrnehmung von Terminen oder Klärung von Fragen. Dies geschieht immer nach den Wünschen der jungen Menschen und ihrer Familien. Das Unterstützungsangebot kann einmalig oder über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden. 

Die Verfahrenslotsin ist auch als Ansprechpartnerin da, wenn es zu Konflikten kommt, zum Beispiel bei unklaren Zuständigkeiten oder Ablehnungen von Leistungen. Sie vermittelt bei Bedarf, ähnlich wie die Ombudsfrau, zwischen der Behörde und dem Leistungsberechtigten. Anders als die Ombudsfrau begleitet die Verfahrenslotsin jedoch auf Wunsch auch nach einem gelösten Konflikt bis zur Verwirklichung der Leistungsansprüche durch das weitere Verfahren. 

Beratungen finden nach den Wünschen und Bedürfnissen der jungen Menschen und ihrer Familien statt, zum Beispiel im Kreishaus in Olpe oder bei den jungen Menschen zu Hause sowie in der Kindertagesstätte oder Schule. Wichtig: Alle Gespräche sind vertraulich.

Die Verfahrenslotsin ist zu erreichen unter Tel.: 02761-81 315 und per E-Mail: t.charitos@kreis-olpe.de

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25.09.2025 

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