Verfahrenslotsin für junge Menschen mit Behinderung
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Die Verfahrenslotsin ist eine unabhängige Ansprechpartnerin für alle jungen Menschen bis zum Alter von 27 Jahren und ihre Familien mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigung.
Verfahrenslotsen haben gem. § 10b SGB VIII die Aufgabe,
- über die in Betracht kommenden Leistungen der Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch VIII und IX zu informieren und
- bei der Antragstellung und Verwirklichung von Ansprüchen zu unterstützen.
- Sie vermitteln an die zuständigen Stellen und beraten im Konfliktfall.
Die Beratung, Begleitung und Unterstützung durch die Verfahrenslotsin kann sowohl einmalig als auch langfristig erfolgen. Das Angebot richtet sich nach den Bedürfnissen der jungen Menschen und ist vollständig kostenfrei und vertraulich.
Die Verfahrenslotsin ergänzt die Arbeit der Behindertenbeauftragten, indem sie sich speziell auf Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie deren Eltern und Personensorgeberechtigte fokussiert, während die Behindertenbeauftragte eine Ansprechpartnerin für alle Menschen mit Behinderung ist.
Das Angebot der Verfahrenslotsin unterscheidet sich weiterhin von der unabhängigen Beratung durch die ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) und der Vermittlung im Konfliktfall durch die Ombudsfrau durch die Möglichkeit, neben der Beratung und Vermittlung auch im gesamten Sozialleistungsverfahren zu begleiten.