Öffentliche Bekanntmachung:
Feststellung über das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Gegenstand: Antrag der Hansestadt Attendorn für einen Gewässerausbau gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG).
Die Hansestadt Attendorn, vertreten durch den Bürgermeister der Stadt Attendorn, Kölner Straße 12, 57439 Attendorn, beantragt auf dem Grundstück der Gemarkung Attendorn, Flur 6, Flurstücke 131, 200, eine umfangreiche Umgestaltung und Sanierung des Hettmecker Teiches sowie des angrenzenden Areals.
06.11.2025