ZAKO gibt Hinweise zur korrekten Entsorgung gebrauchter Textilien
Presseinfo Nr. 185/2025
„Scheinbar sorgt die seit 1. Januar 2025 geltende Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien nach wie vor für Verwirrung bei Bürgerinnen und Bürgern“, konstatiert der Geschäftsführer des Zweckverbands Abfallwirtschaft im Kreis Olpe (ZAKO), Gregor Becker. „Jedenfalls landen zunehmend mehr beschädigte und nicht mehr nutzbare Alttextilien in den Altkleidercontainern. Aber dort gehören diese Stoffe nicht hin.“ So sollen stark verschmutzte, beschädigte und/oder zerschlissene Altkleidung sowie Stoffreste und Lumpen nach wie vor in der Restmülltonne entsorgt werden.
System hat sich bereits über Jahrzehnte etabliert
Anders als in anderen EU-Ländern, für die die Umsetzung des EU-Beschlusses ein echtes Novum darstellt, existierte in Deutschland bereits vor dem 1. Januar 2025 eine getrennte Sammelstruktur. Dazu erklärt Becker weiter: „Deutschland ist führend bei der Getrenntsammlung von Altkleidern. Das System hat sich bereits über Jahrzehnte etabliert, und nahezu jeder nutzt die im Stadtbild bekannten Depotcontainer. Mit der gesetzlichen Untermauerung der bereits gelebten Praxis änderte sich also für die Bürgerinnen und Bürger nichts. Alles bleibt wie es ist.“
Meldungen womöglich nicht eindeutig
Die Meldungen zur Einführung der Getrenntsammlungspflicht waren in Teilen möglicherweise nicht eindeutig oder missverständlich. Häufig war von einem „Verbot“ von Textilien in der Restmülltonne die Rede, gefolgt von Gerüchten über hohe Bußgelder bei Nichtbeachtung.
Klarstellungen
Mittlerweile erfolgten Klarstellungen von allen Seiten. So hat das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit in seiner Mitteilung vom 31. Januar 2025 explizit darauf verwiesen, dass zerschlissene und stark verschmutzte Kleidung in die Restmülltonne gehört.
Bitte um Sorgfalt
Beckers Resümee: „Die korrekte Entsorgung gebrauchter Textilien ist wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Nur wenn Altkleider umweltgerecht verwertet oder recycelt werden, können wertvolle Rohstoffe erhalten, Umweltbelastungen reduziert und die Wiederverwendung von Textilien gefördert werden. Aber nur saubere und ordnungsgemäß abgegebene Kleidungsstücke ermöglichen eine nachhaltige Wiederverwendung.“ Daher sein Appell: „Überlegen Sie bereits beim Aussortieren, ob Sie das Bekleidungsstück oder die Tischdecke guten Gewissens noch einer anderen Person weitergeben würden. Falls ja, gehören diese Materialien in die Altkleidercontainer. Und auch hier gilt: bitte sorgfältig. Am besten in verschlossenen Säcken, damit die guten Stücke vor Nässe und Verschmutzung geschützt sind.“
Nasse Stücke zerstören ganze Chargen
Denn nasse, stark verschmutzte oder zerschlissene Kleidungsstücke sind für die Wiederverwertung nicht geeignet und können ganze Chargen von tragfähigen Materialien in den Containern zerstören, weshalb sie weiterhin in den Restmüll gehören. Auch Gegenstände wie Teppiche, Matratzen oder Polstermöbel dürfen nicht über die Altkleidersammlung entsorgt werden. Weitere Hinweise zur korrekten Entsorgung geben die Abfallberater der Kommunen.
Altkleider nicht neben Container ablegen
Abschließend weist Gregor Becker noch darauf hin, dass Altkleider nicht neben die Container abgelegt werden dürfen. Derart abgestellte Säcke oder Kartons gelten als illegale Abfallablagerung und verursachen zusätzliche Kosten für Reinigung und Entsorgung. „Und das wiederum schlägt sich irgendwann in den Abfallgebühren nieder, die jeder Einzelne von uns zahlt.“