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Bau, Einrichtung und Renovierung von Jugendfreizeiteinrichtungen

 

Jugendarbeit braucht Räume, um verlässliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen. Im Bereich der ehrenamtlichen, offenen, verbandlichen und kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit sind daher Investionsförderungen zur Schaffung und zum Erhalt der Räume für Kinder- und Jugendliche erforderlich.

Der Kreis Olpe fördert:

  • Jugendfreizeiteinrichtungen,
  • Räume für Eltern- und Familienbildung und
  • Jugendbildungsstätten

Die Checkliste Investition Jugendfreizeiteinrichtung bietet einen ersten Überblick über das Förderverfahren. Es wird jedoch ausdrücklich empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Verwaltung des Jugendamtes aufzunehmen.

Die finanzielle Förderung von Investitionskosten ist im Handbuch Jugendhilfe Teil C 2 - Fachplan Kinder- und Jugendarbeit, Kapitel 2 sowie 8.2 bis 8.4 geregelt.

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