Nachweis der Blauzungenkrankheit in NRW und Rheinland-Pfalz:
Kreis Olpe nun fast vollumfänglich Teil der „BTV-8-Zone“
Presseinfo Nr. 001/2026
In Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz wurde BTV-8 (Blauzungenkrankheit Serotyp 8) nachgewiesen. In einem 150 km großen Radius um die Ausbruchsbetriebe herum ist daher eine sogenannte BTV-8-Zone zu bilden, die infolge der aktuellen Nachweise nun auch den Kreis Olpe fast vollumfänglich einschließt.
Übertragung durch blutsaugende Mücken
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen werden kann. Die Gnitzen können, je nach Witterungsbedingungen, Strecken bis zu 150 km zurücklegen.
Zusätzliche Verbringungsbedingungen
Für Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen sowie Ziegen sowie Wildwiederkäuer und Neuweltkamele (z.B. Lamas, Alpakas), die durch Gnitzen infiziert werden können, sind innerhalb der BTV-8-Zone ab sofort zusätzliche Verbringungsbedingungen im Hinblick auf die Blauzungenkrankheit zu erfüllen.
Menschen und andere Tiere sind nicht betroffen
Menschen und andere Tiere sind nicht betroffen. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist laut Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen unbedenklich.
Infos und Karten
Nähere Informationen sowie interaktive Karten zu den Zonen gibt es hier.