Erstmalig sind Nutztierrisse im Kreis Olpe zweifelsfrei einem Wolf zuzuordnen
Presseinfo Nr. 027/2026
Der Kreis Olpe möchte die Öffentlichkeit darüber informieren, dass bei den im Dezember 2025 festgestellten Nutztierrissen (Schafe) bei Saalhausen und Bonzelerhammer nunmehr ein Wolf als Verursacher eindeutig festgestellt worden ist. Es handelt sich damit um die ersten, zweifelsfrei einem Wolf zuzuordnenden Nutztierrisse im Kreis Olpe.
Arbeitsgruppe „Wolf im Kreis Olpe“ eingerichtet
Die Kreisverwaltung nahm dies zum Anlass, eine Arbeitsgruppe „Wolf im Kreis Olpe“ einzurichten. Dieser gehören Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Kreis- und Kommunalbehörden, der Landwirtschaftskammer sowie der Interessenverbände - insbesondere der Landwirtschaft, der Jagd und des Naturschutzes - an. Hinzu kommen die im Kreisgebiet und angrenzenden Regionen tätigen Luchs- und Wolfsberater.
Wolfsrüde mit der Kennung "GW1896m"
Den Auftakt bildete heute Nachmittag (6. März 2026) eine Videokonferenz, in der es vor allem um den Verursacher der Risse bei Saalhausen und Bonzelerhammer ging, den Wolfsrüden mit der Kennung „GW1896m“. Er stammt aus dem sogenannten Leuscheid-Rudel und ist bereits bekannt in der Datenbank des Wolfsmonitorings des Landes NRW.
Erste Nachweis stammt vom 24. April 2021
Der letzte Nachweis dieses Tieres stammt vom 4. Oktober 2025, der erste vom 24. April 2021, jeweils bei Hennef (Sieg).
Die Feststellung, ob es sich bei einem durch Nutztierrisse auffälligen Individuum um einen sogenannten „Problemwolf“ handelt, treffen die jeweiligen Bundesländer jeweils für ihr Territorium. Aggressiv gegenüber Menschen hat sich dieser Wolf bislang nicht gezeigt.
Aufenthaltsort unbekannt
Derzeit ist unklar, ob sich „GW1896m“ noch im Kreisgebiet aufhält und ob er für die jüngsten Nutztierrisse bei Bilstein verantwortlich ist oder diese gegebenenfalls anderen Wölfen zuzuordnen sind.
Gleichwohl wird der Kreis Olpe das derzeit für den Wolf zuständige nordrhein-westfälische Umweltministerium um eine Einschätzung bitten, ob der Rüde „GW1896m“ als „auffälliger Wolf“ bzw. „Problemwolf“ zu beurteilen ist.
Kreis Olpe zwingend auf Beurteilung des Landes angewiesen
Auf die Beurteilung des Landes ist der Kreis Olpe zwingend angewiesen, um im Rahmen der aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen das weitere Vorgehen im Fall „GW1896m“ klären zu können.
Der Deutsche Bundestag hat zwar am 5. März 2026 beschlossen, den Wolf ins Jagdgesetz aufzunehmen. Zunächst muss dem noch der Bundesrat zustimmen. Sodann müssen in NRW die zuständigen Landesministerien den weiteren Umgang mit Wölfen in NRW regeln.