Wie hoch sind die Unterhaltsvorschussleistungen?
Ab dem 01.01.2024 gelten folgende Zahlbeträge:
- Altersstufe 0 bis 5 Jahre: 230 €
- Altersstufe 6 bis 11 Jahre: 301 €
- Altersstufe 12 bis 17 Jahre: 395 €
Eventuelle Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, Waisenbezüge und/oder Einkünfte des Kindes (z. B. Ausbildungsvergütung) werden bei den Unterhaltsvorschussleistungen berücksichtigt und ggf. in Abzug gebracht.