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Wie hoch sind die Unterhaltsvorschussleistungen?

 

Ab dem 01.01.2025 gelten folgende Zahlbeträge:

  1. Altersstufe 0 bis 5 Jahre: 227 €
  2. Altersstufe 6 bis 11 Jahre: 299 €
  3. Altersstufe 12 bis 17 Jahre: 394 €

Eventuelle Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, Waisenbezüge und/oder Einkünfte des Kindes (z. B. Ausbildungsvergütung) werden bei den Unterhaltsvorschussleistungen berücksichtigt und ggf. in Abzug gebracht.