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Kinder- und Jugendarbeitsschutz

 

Die Jugendschutzfachkraft erstellt Stellungnahmen zum Jugendarbeitsschutzgesetz, die erforderlich sind, wenn Kinder an Werbe-, Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen beteiligt werden sollen.

Die Bezirksregierung Arnsberg berät zu Anträgen zur Ausnahme vom Verbot der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen und zur Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Kinderarbeitsschutzverordnung in Betrieben und Verwaltungen. Darunter fällt auch die Ferienarbeit von Schülern. Beschwerden über Verstöße werden von ihr kontrolliert.

Die Erstattung der Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchungen durch Hasuärzte erfolgt seitens des Gesundheitsamtes. In der Regel wendet sich das ärztliche Personal direkt an das Gesundheitsamt.

Die Bescheinigungfür die Arbeitsschutzuntersuchung, welche die Eltern zur Vorlage beim Arzt benötigen, kann beim jeweiligen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro angefragt werden. Diese wird dann zugeschickt.

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