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Kinder- und Jugendarbeitsschutz

 

Anhörungen gem. § 6 Abs. 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung für Kinder und Jugendliche im Kultur- und Medienbereich

Die Fachkraft des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes fertigt Stellungnahmen im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes an, die für eine Teilnahme von Kindern und Jugendlichen z.B. an Werbe-, Foto-, Film-, Fernsehaufnahmen und Musikproduktionen/-konzerten benötigt werden.

Erstattung der Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Für die Erstattung der Kosten einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung bei Ausbildungsbeginn muss die zu untersuchende Person beim jeweiligen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro einen Pin-Code anfordern. Dieser wird dem Kinderarzt/Hausarzt vorgelegt und berechtigt diesen, die Kosten für die Untersuchung direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen.

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