Als Ökokonto wird die gezielte Bevorratung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bezeichnet, die bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können. Statt Schäden an der Natur nachträglich zu regulieren, werden die Maßnahmen vorgezogen und bei Bedarf einem Eingriff zugeordnet.
Weitere Informationen, insbesondere zur Gutschrift und Veräußerung von Ökopunkten finden Sie in dem Merkblatt.