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Landschaftspläne sind Fachpläne des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie werden vom Kreistag als Satzung beschlossen.

Landschaftspläne leisten einen wichtigen Beitrag zur Steuerung der vielfältigen Nutzungsansprüche an die Landschaft. Ziel der Landschaftsplanung ist es, Natur und Landschaft wirksam vor nachteiliger menschlicher Einflussnahme zu schützen und sie als Lebensgrundlage der Menschen in der Region auf naturverträgliche Weise nutzbar und erfahrbar zu machen.

Weitere Informationen – auch zum Ablauf des Verfahrens – können Sie dem Merkblatt »Landschaftsplanung im Kreis Olpe« entnehmen.

Für das Gebiet des Kreises Olpe gibt es derzeit folgende Landschaftspläne:

LP 1 »Biggetalsperre - Listertalsperre« (in Kraft seit 25.10.2013)

LP 2 »Elsper-Senke - Lennebergland« (in Kraft seit 02.11.2006)

LP 3 »Attendorn - Heggen - Helden« (in Kraft seit 02.11.2006)

LP 4 »Wenden - Drolshagen« (in Kraft seit 08.05.2009, zuletzt geändert 2024)

LP 5 »Rothaarvorhöhen zwischen Olpe und Altenhundem« (in Kraft seit 07.11.2020)